Der Preis
meiner Übersetzungen wird entsprechend der Zeilenanzahl Ihres Dokuments
berechnet. Eine Normzeile besteht aus 55 Zeichen einschließlich
Leerzeichen.
Ausschlaggebend für die Festsetzung dieses Zeilenpreises sind der
Umfang der Übersetzung, der Formatierungsaufwand, der Schwierigkeitsgrad
des Textes und der Liefertermin.
Dokumente, die nicht nach Zeilen abgerechnet werden können, rechne
ich nach Zeitaufwand ab.
Für Korrektorat-
und Lektoratarbeiten wird die gleiche Abrechnungsmethode angewendet.
Für die Beglaubigung
einer Übersetzung berechne ich eine Beglaubigungsgebühr.
Der Mindestauftragswert
beträgt 25 Euro.
Für die Erledigung von Eilaufträgen, deren Anfertigung die
Leistung von Überstunden außerhalb der regulären Arbeitszeit
(z. B. abends oder über das Wochenende) erforderlich macht, wird
ein Zuschlag von 25 bis 50 % in Rechnung gestellt.
Alle Preise verstehen sich zzgl. der Mehrwertsteuer.
Die Berechnung
basiert im Allgemein auf dem Ausgangstext (oder auf dem Zieltext, wenn
die Formatierung und der Datenträger es nicht erlauben), d.h. auf
der Ausgangssprache.
So wissen Sie sofort, wieviel Ihre Übersetzung kosten wird und
haben Ihr Budget noch besser im Griff.
Für
alle Aufträge gelten meine AGB.
Senden Sie mir Ihr Dokument per e-Mail,
per Fax oder per Post und ich erstelle Ihnen umgehend ein kostenloses
unverbindliches Angebot.